Zum Hauptinhalt springen
Wie melde ich mein Kind an
  • Zuerst gehen Sie auf das Anmeldeportal webKITA des Kreises Borken und melden sich dort an. Das Verfahren zur Anmeldung wird dort auf der Homepage genau beschrieben.
  • Nach Ihrer Online-Anmeldung nehmen Sie zeitnah Kontakt zu der vorgemerkten (im Anmeldeverfahren als unbestätigte Vormerkung bezeichneten) Kindertageseinrichtung auf und vereinbaren bitte mündlich, telefonisch oder per E-Mail einen Termin zur persönlichen Vorstellung bzw. eines Infoabends.
  • Die persönliche Vorstellung in der Kindertageseinrichtung muss bis Ende Oktober des Jahres erfolgt sein.
  • Nach der Kontaktaufnahme zur Einrichtungsleitung der Kita erhalten sie eine bestätigte Vormerkung von der Kindertageseinrichtung, die noch keine Platzzusage ist!
Zeitliche Abläufe der Anmeldung
  1. Erfassen Ihres Betreuungswunsches im Online-Portal webKITA des Kreises Borken bis Ende Oktober für das darauffolgende Kindergartenjahr. Sie können ein bis drei Kindertageseinrichtungen aus unserem KiTa-Verbund Pfarrei St. Franziskus in webKITA online vormerken (= "unbestätigte Vormerkung"). Sie können die Vormerkung priorisieren. Die Priorisierung ist von den Einrichtungsleitungen und dem Träger einsehbar.
  2. Stellen Sie sich innerhalb eines Monats - spätestens bis Ende Oktober persönlich in der Kindertageseinrichtung vor, bei der Sie Ihr Kind vorgemerkt haben. Bitte vereinbaren Sie den Termin telefonisch, persönlich oder per E-Mail. 
  3. Nach persönlicher Vorstellung in der Kindertageseinrichtung erhalten Sie eine bestätigte Vormerkung, die noch keine Zusage auf einen Kindergartenplatz ist.
  4. Zwischen dem 01. und 10. November eines Jahres sichten die Träger die erhaltenen Vormerkungen und wenden für die Platzvergabe ihre Aufnahmekriterien (hier auf der Homepage einsehbar) an.
  5. Ab dem 10. November eines Jahres erfolgen die Platzangebote der 1. Platzvergabephase. Bitte reagieren Sie möglichst zeitnah auf die Angebote. Nehmen Sie bis zum 30. November kein Platzangebot an, verfallen die Platzangebote.
  6. Auch dies ist noch keine verbindliche Zusage.
  7. Spätestens am 14. November eines Jahres erhalten Sie Gewissheit darüber, welche Kindertageseinrichtungen Ihnen ein Platzangebot in der 1. Platzvergabephase unterbreiten.
  8. Ab dem 10. November eines Jahres können Sie ein Platzangebot annehmen. Durch Ihre Platzzusage werden alternative Platzangebote automatisch abgelehnt (Ausnahme: ergänzende Angebote in der Kindertagespflege) und Sie erhalten keine weiteren Platzangebote.
  9. Mit Ihrer Platzzusage steht der Abschluss des Betreuungsvertrages unter dem Vorbehalt der Jugendhilfeplanung (="Vorbehaltstatus").
  10. Die Freigabe zum Vertragsabschluss erfolgt frühestens zum 15. März eines Jahres. Im Rahmen der Gesamtplanung des Kreisjugendamtes kann es nicht ausgeschlossen werden, dass der "Vorbehaltstatus" aufgelöst und Ihnen eine alternatives Platzangebot unterbreitet werden muss.
  11. Sie erhalten von den Kindertageseinrichtungen in der 1. Platzvergabephase keine Ablehnung auf Ihren Betreuungswunsch.
  12. Bei unversorgten Kindern, die einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz haben, sind die Kommune und das Kreisjugendamt Borken für die Sicherstellung eines Kita-Platzes zuständig.
Elternbeiträge Kita-Platz
Die Eltern haben sich an den Kosten für den Kindergartenplatz zu beteiligen. Der Kreis Borken hat dazu eine Elternbeitragstabelle mit den Beitragssätzen festgelegt. Diese finden Sie auf der Homepage des Kreises Borken unter webKita.


Aufnahmekriterien 2025/2026
Die Aufnahmekriterien für das Kindergartenjahr 2025/2026 finden Sie hier.